Widerrufsrecht
1. Widerrufsbelehrung
1.1Der Auftrag nach § 662 BGB begründet kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.
1.2Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht vereinbart.
1.3Das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 671 BGB bleibt hiervon unberührt.
2. Inkrafttreten
Diese Widerrufsbelehrung treten am 17.11.2025 in Kraft.